gratis Zahnspange der krankenkassen
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Auch wenn wir eine Wahlarztpraxis sind, bieten wir die Gratiszahnspange der Krankenkasse an. Grundsätzlich steht eine Kostenübernahme oder eine Zuzahlung allen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zu. Die Höhe der übernommenen Kosten hängt vom Schweregrad der Fehlstellung (IOTN) ab. Dieser wird von uns bei der Befunderhebung eingestuft.
Bei einer gravierenden Fehlstellung (IOTN Grade 4 und 5) werden 80% der Kosten für eine abnehmbare (interzeptive) oder festsitzende* Spange von der Krankenkasse übernommen. Auch für geringere Schweregrade (IOTN Grade 1 – 3) können Zuschüsse beantragt werden.
Festsitzende Zahnspange mit Brackets
Bei einer festsitzenden Zahnspange dürfen laut Krankenkasse nur Metallbrackets verwendet werden.
Sie haben Fragen dazu? Dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.